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Versicherungsinformaton des Schulvereins

Der Schulverein hat als Mitglied im Bundesverband der Schulfördervereine (BSFV) die Mitgliedschaft  plus abgeschlossen, die folgende Versicherungen enthält:

 Die Gruppenversicherung umfasst eine:

 

1. Haftpflichtversicherung inklusive z.B.

- Absicherung von Vereinsveranstaltungen

- Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht

- Kantinen- und Kioskbetrieb für Schüler

- Schlüsselverlust

- Arbeitsgemeinschaften

 

Die Versicherungssummen betragen:

€ 5.000.000 für Personen- oder Sachschäden in der Haftpflichtversicherung sowie bis zu

€ 50.000 für Vermögensschäden und

€ 20.000 für Schlüsselverlust


2. Rechtsschutzversicherung

Diese beinhaltet:

  • Schadenersatz-RS
  • Straf-RS
  • Ordnungswidrigkeiten-RS
  • Arbeits-RS
  • Sozialgerichts-RS

Die Versicherungssumme beträgt € 100.000 je Rechtsschutzfall.


3. Vertrauensschadenversicherung

Jene umfasst Vorstände und Kassierer und versichert Schäden am Vermögen des Vereins durch vorsätzliches oder unverschuldetes Verhalten der Organe. (Vorstand, Kassierer).

 

 

Wer ist versichert?

 

Versichert sind alle aktiven und passiven Mitglieder, alle Funktionäre, alle Angestellten und auch Lehrer, die außerhalb ihrer Lehrtätigkeit für den Verein tätig werden, sowie auch die Vereine/Verbände selbst.

Was ist versichert?

Versichert ist jede satzungsgemäße Tätigkeit für den Verein, sowie alle satzungsgemäßen Veranstaltungen inklusive der Vorbereitung und Abwicklung. Zusätzlich sind alle Mitglieder auf dem Weg zu oder von satzungsgemäßen Veranstaltungen mitversichert.

 

Erläuterung:

Im Falle eines Unfalles eines Teilnehmers während einer Veranstaltung des Schulvereines ist das teilnehmende Mitglied vorrangig über seine eigene (ggf. die der Eltern) Krankenversicherung versichert.

Bei Regressansprüchen (im Falle einer Vorwerfbarkeit gegen den Schulverein) ist der Vorstand über den Rechtsschutz des BSFV (ARAG) versichert.